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.: Brüche eloxierter Parafly Karabiner in Tschechien und Brasilien: Gewaltbrüche?

18. Mai 1980: Peter Ostler dreht über dem Landeplatz nach einem Flug vom Wallberg noch einige Steilkurven. Plötzlich trennt er sich von seinem Drachen und stürzt aus 100 m Höhe direkt vor die Füße seiner entsetzten Fluggefährten. Sein Stahlkarabiner war gebrochen.

Der Karabiner zeigte im Bereich der Bruchstelle keine Verformungen. Damals hieß es: "Vermutlich schleppte er sein Auto damit ab".
Betreffend Fall Tschechien ist im DHV Info Dezember 2004 zu lesen: "Die Tschechischen Untersuchungen ergaben einen Gewaltbruch als Ursache", oder zuletzt im Fall Brasilien: "Beide Karabiner haben deutliche Gebrauchsspuren, die auf unsachgemäßen Gebrauch hinweisen", "Betriebsdauer und Bruchhergang sind nicht zweifelsfrei überprüfbar".

Waren es "Gewaltbrüche" - also Brüche infolge statischer Überbelastung, oder Brüche infolge dynamischer Überbelastung - also Materialermüdung?
Dem DHV ist auf Grund seiner bisher noch nicht veröffentlichten Dauerschwingversuche seit Mai 2004 bekannt, dass nicht nur die Karabiner des Modells Parafly Alu keine ausreichende Dauerfestigkeit haben, sondern dass in ähnlichem Maße auch Karabiner anderer Hersteller betroffen sind - insbesondere auch Stahlkarabiner! Viele Piloten haben sich inzwischen mit vermeintlich sicheren Stahlkarabinern umsonst ausgerüstet.
Originalbilder des in Tschechien gebrochenen Karabiners zeigen eine glatte Bruchfläche mit Rastlinien.
Überbelastung hat Verformungen zur Folge. Setzt man die Bruchstücke des in Tschechien gebrochenen Karabiners (Bilder links) zusammen, zeigt sich jedoch, dass man keinen messbaren Biegewinkel feststellen kann. Die Eloxalschicht an der Zugseite ist intakt. Bis über die Hälfte des Querschnitts zeigt das Bruchbild einen glatten Sprödbruch, typisch für einen Ermüdungsbruch. Der Verlauf der deutlich sichtbaren Rastlinie in der Mitte der Bruchfläche ist kennzeichnend für einen Dauerschwingbruch.

Die Bilder rechts zeigen einen Gewaltbruch mit offenem Schnapper. Setzt man die Bruchstücke dieses Karabiners zusammen, erkennt man die für einen Gewaltbruch typische Verformung. Der Karabiner ist im Bereich der Bruchstelle um 15° aufgebogen. Deutlich ist die abgeplatzte Eloxalschicht im Bereich der Bruchstelle erkennbar. Die Bruchlast des Karabiners mit offenem Schnapper betrug mehr als 700 Kg, bei geschlossenem mehr als 1800 Kg. Die dagegen beim Start auftretende Belastung beträgt ca. 70 Kg. Ein neuer Karabiner hat bei planmäßiger Anwendung eine 25-fache, bei Start mit offenem Schnapper noch eine 7-fache Sicherheit.

Wie konnte der Karabiner trotzdem versagen? Die Antwort ergibt sich aus den Bruchbildern und den Ergebnissen der Dauerschwingversuche des DHV. Diese ergaben für den Karabiner lediglich eine Dauerfestigkeit von 25-35 Kg. Während der statische Bruch nach großen Verformungen erfolgte, traten die bisher im Betrieb festgestellten Brüche, wie die im Dauerschwingversuch, nahezu verformungslos ein. Bei der Bestimmung der statischen Bruchlast sind Toleranzen im Schnapperhaken und dem Schnappergelenk bedeutungslos, nicht aber bei der Bestimmung der dynamischen Tragfähigkeit. Für eine dynamische Beanspruchung verhält sich der Karabiner im Bereich Schnapperspiel so, als wäre der Schnapper offen. In diesem Zustand verstärken sich die Spannungen im Karabiner um etwa das 20- bis 35-fache. Bei mehreren Lastwechseln kann dann ein Ermüdungsbruch, wie in den linken Bilder gezeigt, auftreten. Dabei ist es egal ob der Schnapper offen war, oder nicht.

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So sieht das Bruchbild eines Karabiners aus, der bei offenem Schnapper bis zum Bruch belastet wurde.
Unter » http://www.laacr.cz/index.php?Action=View&ARTICLE_ID=427 berichtet der tschechische Ingenieur Radek Václavik über den Vorfall.
Es wird bezweifelt, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung dem Tschechischen LAA das Problem Schnapperspiel bekannt war, und dass entsprechende Untersuchungen über die Dauerfestigkeit des Karabiners gemacht wurden.
Wie aus dem Text der Lufttüchtigkeitsanweisung des DHV vom 10.06.2003 hervorgeht, haben die Tschechen lediglich festgestellt, dass der Karabiner keine Material- und Herstellerfehler aufweist.
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